Gewährung von Einzugsermächtigungen
Sie haben regelmäßig wiederkehrende Zahlungen an die Stadtkasse zu leisten?
Dann können Sie der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen.
Wir werden zum Fälligkeitszeitpunkt den Betrag von Ihrem Konto einziehen.
Dies bedeutet für Sie:
Kein
Ausfüllen von Überweisungsbelegen
Kein
Überwachen von Zahlungsterminen
Keine
Mahnungen mehr
Keine
Verzugszinsen oder Säumniszuschläge
Kein
Risiko für Sie – Sie können die ausgeführte Abbuchung bei Zweifeln durch Ihre Bank stornieren lassen und jederzeit die Einzugsermächtigung widerrufen.
Füllen Sie hierzu das nachfolgende Formular für die Erteilung von Einzugsermächtigung aus. Nach dem Ausdruck senden Sie die Einzugsermächtigungen
vom Kontoinhaber unterschrieben
an die Stadtkämmerei-Stadtkasse in Esslingen.
Es ist beabsichtigt, in Bälde bei der Stadtverwaltung die Voraussetzungen zur Unterschrift mit elektronischer Signatur zu schaffen. Sobald diese vorliegen und Sie ebenfalls über eine entsprechende Signaturkarte verfügen, können Sie von dieser noch bequemeren Möglichkeit Gebrauch machen.
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Letzte Aktualisierung: 25.04.2003
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